Der Assistenzbedarf
Es sollte gut abgegrenzt werden, welche Aufgaben die Teamleitung der Assistenzdienstleister übernehmen und welche Aufgaben die WG-Leitung übernimmt, damit es hier nicht zu Überschneidungen oder Lücken in der Zuständigkeit kommt, welche zu Konflikten führen können.
Der wesentliche Assistenzbedarf soll von externen Dienstleistern erbracht werden, welche über das Pflegegeld der Bewohner, aus dem persönlichen Budget bzw. aus der Verhinderungspflege finanziell abgedeckt werden.
Die Nachtbereitschaftsdienste für Menschen mit Assistenzbedarf sollen – soweit möglich – durch die Bewohner geleistet werden. Hierbei geht es lediglich darum, dass ein fester Ansprechpartner in Notsituationen vorhanden, ansprechbar und zuständig ist und im Notfall weitere Hilfe organisieren kann. Jeder Bewohner könnte zum Beispiel einen festen Wochentag hierfür übernehmen und ein Wochenende im Monat. Die Vergütung erfolgt über die Verhinderungspflege.
Pflegeaufgaben wie Körperpflege etc. sollen durch einen externen Pflegedienst erbracht werden. Dies auch um die Rolle des Mitbewohners nicht in die Rolle des Pflegers zu drängen, persönliche Freundschaften und Umgang auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Es soll auch bewusst 1 Pflegedienst sein, da es sonst zu Konflikten in der Zuständigkeit kommen kann, welche vermeidbar sind.
Zusätzlich soll nach dem Prinzip „Wohnen für Mithilfe“ gearbeitet werden. Das bedeutet, Studierende erhalten für Assistenzen eine Vergütung und können sich so die Miete (mit-)finanzieren.
Die Basisleistungen für alle Bewohner mit Assistenzbedarf werden in die gAG gezahlt. Diese kauft den externen Dienstleister hierfür ein. Dadurch gibt es stabile organisatorische Verhältnisse, welche auch bei einem Bewohnerwechsel Bestand haben und nicht zu Diskussionen führen.
Leistungen darüber hinaus (on top) sind individuell auch aus dem persönlichen Budget/ Pflegegeld zu vergüten.
Finanzierung der Assistenzen und Pflege
Diese erfolgt aus dem Pflegegeld für Menschen mit Pflegegrad, aus der Verhinderungspflege sowie aus der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.